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Impressionen Trauerfeier in Bayreuth

Bestattungsvorsorge in Bayreuth

Eine Sorge weniger.

Bestattungsvorsorge bedeutet nicht, dass Sie sich von nun an ausführlich mit dem Tod beschäftigen sollten. Es bedeutet auch weniger, vorbereitet zu sein, als vielmehr vorzubereiten, indem Sie selbst bestimmen, was nach Ihrem Tod mit Ihnen geschehen wird. Es ist übrigens nicht nur für Sie persönlich, sondern auch für Ihre Angehörigen sehr beruhigend zu wissen, dass bereits alles in Ihrem Interesse geregelt ist. Legen Sie deshalb Ihre Bestattungs­vorsorge in unsere professionellen Hände.

Mit unserer über Jahrzehnte gesammelten Erfahrung beraten wir zur Vorsorge ebenso individuell, ausführlich und persönlich wie wir das auch bei einem Trauerfall tun. Auf Wunsch können Sie auch die Finanzierung Ihrer Bestattung bereits im Vorfeld regeln. Hierzu eignet sich etwa ein Bestattungs­vorsorge­treuhand­vertrag. Gerne beraten wir Sie auch hierzu ausführlich. Fragen Sie nach einem kostenfreien Beratungstermin: Tel. 0921 74560

In einem Beratungs­gespräch lassen sich unter anderem folgende Details schon heute exakt festlegen:

  • Art der Bestattung
  • Wahl des Friedhofes und der Grabart
  • Grabgestaltung und -pflege
  • Ort und Rahmen der Trauerfeier
  • Eventuell Musik, Blumen etc.

Alternativ können Sie uns auch über unser Sterbevorsorge-Formular per E-Mail ganz konkrete Vorsorge­wünsche mitteilen.

Bestattungskosten

Der Wert eines guten Abschieds.

Wer sich mit dem Thema Beerdigung beschäftigt, beschäftigt sich unweigerlich auch mit dem Thema Bestattungs­kosten. Wir wissen, dass es Bestatter gibt, die mit Paketpreisen werben, doch unserer Ansicht nach ist das der falsche Weg. Denn zur seriösen Ermittlung von Bestattungs­kosten müssen wir zunächst einmal Ihre konkreten Wünsche kennen. Deshalb führen wir erst ein ausführliches Gespräch mit Ihnen, um Ihnen dann im Nachgang einen verlässlichen Kosten­voranschlag zu stellen.

Sterbevorsorge-Formular

Bestattungs­wünsche festhalten.

Unser Online-Vorsorgeformular gibt Ihnen einen ersten Überblick darüber, welche Art von Bestattungs­wünschen sich vertraglich festhalten lassen. Drucken Sie Ihre Antworten für die eigenen Unterlagen aus – oder senden Sie das Formular an uns, damit wir uns auf ein ausführliches Beratungs­gespräch mit Ihnen vorbereiten können.

Schritt 1 von 7
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Letzter Wille

Das können Sie regeln.

Mit einem Testament bestimmen Sie genau, was im Todesfall mit Ihrem Besitz und Vermögen passieren soll. Wer erben soll, welche Personen womöglich enterbt werden, welche Ersatzerben in Frage kommen, ob Sie der gesetzlichen Erbfolge widersprechen und vieles mehr. Gültig ist ein Testament immer dann, wenn es handschriftlich auf Papier niedergeschrieben wurde, Ort und Datum trägt und die persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen des Verfassers (bei Ehepaaren mit beiden vollständigen Namen). Um ein Testament zu widerrufen, vernichten Sie es oder kennzeichnen Sie es mit dem handschriftlichen Vermerk „ungültig“. Und falls Sie es einmal verlegen sollten: Ein neues Testament jüngeren Datums setzt das vorherige außer Kraft.

Im Idealfall verfassen Sie Ihr Testament zusammen mit einem Notar und hinterlegen es bei ihm oder beim Amtsgericht. Zwecks Widerrufung können Sie das amtlich verwahrte Testament jederzeit zurückverlangen.

Mit Hilfe einer Patienten­verfügung formulieren Sie Anweisungen, wie Sie als Patient ärztlich behandelt werden wollen, sollten Sie einmal nicht mehr in der Lage sein, selber darüber zu entscheiden. So ist es für die bevollmächtigte Vertrauens­person leichter, Ihren Patientenwillen gegenüber Ärzten durchzusetzen.

Unser Tipp: Sehr gute Informationen sowie Muster und Textbausteine zu Vorsorge­vollmacht und Patienten­verfügung finden Sie hir im Informations­portal des zuständigen Bundesministeriums.

Mit dieser Vollmacht erteilen Sie einer Person das Recht, definierte Aufgaben in Ihrem Namen zu erledigen. Der Bevollmächtigte kann also für Sie − und damit auch über Sie − entscheiden, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Deshalb sollten Sie eine Vorsorge­vollmacht nur solchen Personen erteilen, denen Sie uneingeschränkt vertrauen.

Sie können Ihre Vorsorge­vollmacht formfrei, auch mündlich erteilen und − soweit keine Geschäftsunfähigkeit vorliegt − jederzeit formlos widerrufen. Sie ist aber nur rechtswirksam, wenn Sie als Vollmacht­geber bei der Beurkundung über Ihren freien Willen verfügen, also geschäftsfähig sind. Dieses festzustellen ist Aufgabe eines Notars. Er kann Sie zudem über Tragweite und Risiken einer Vollmachtserteilung beraten, rechtssichere Vollmachtsurkunden erstellen und diese mit dem Testament abstimmen. Für Vermögens­geschäfte, Kredit­verträge und finanzielle Transaktionen bei Banken ist eine notariell beurkundete Vollmacht ohnehin notwendig. Im Idealfall sollte man eine Vorsorge­vollmacht immer mit einer Patienten­verfügung kombinieren, um auch gesundheitliche Fragen im Vorfeld zu klären.

Ein Bestattungsvertrag mit Vorsorgekonto dient dem Aufbau eines Vorsorge­vermögens, mit dem eines Tages die Kosten Ihrer eigenen Bestattung bezahlt werden. Er stellt sicher, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen in vollem Umfang verwirklicht und Ihre Angehörigen finanziell nicht belastet werden.

Wir garantieren Ihnen, dass unsere Vorsorge­verträge inhaltlich genau auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmt werden. Auch die Vertrags­konditionen können wir individuell gestalten. Im Todesfall wird das zustande gekommene Vorsorge­vermögen (inklusive der aufgelaufenen Zinsen) zur Durchführung der Bestattung und zur Begleichung der entstehenden Kosten verwendet. Überschüsse aus der Vorsorge­summe werden an die im Vorsorge­vertrag genannten Personen ausgezahlt.

Beachten Sie: Mit einem Klick auf unser Sterbevorsorge-Formularl können Sie uns per E-Mail ganz konkrete Vorsorgewünsche mitteilen!