Letzter Wille
Das können Sie regeln.
Mit einem Testament bestimmen Sie genau, was im Todesfall mit Ihrem Besitz und Vermögen passieren soll. Wer erben soll, welche Personen womöglich enterbt werden, welche Ersatzerben in Frage kommen, ob Sie der gesetzlichen Erbfolge widersprechen und vieles mehr. Gültig ist ein Testament immer dann, wenn es handschriftlich auf Papier niedergeschrieben wurde, Ort und Datum trägt und die persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen des Verfassers (bei Ehepaaren mit beiden vollständigen Namen). Um ein Testament zu widerrufen, vernichten Sie es oder kennzeichnen Sie es mit dem handschriftlichen Vermerk „ungültig“. Und falls Sie es einmal verlegen sollten: Ein neues Testament jüngeren Datums setzt das vorherige außer Kraft.
Im Idealfall verfassen Sie Ihr Testament zusammen mit einem Notar und hinterlegen es bei ihm oder beim Amtsgericht. Zwecks Widerrufung können Sie das amtlich verwahrte Testament jederzeit zurückverlangen.
Mit Hilfe einer Patientenverfügung formulieren Sie Anweisungen, wie Sie als Patient ärztlich behandelt werden wollen, sollten Sie einmal nicht mehr in der Lage sein, selber darüber zu entscheiden. So ist es für die bevollmächtigte Vertrauensperson leichter, Ihren Patientenwillen gegenüber Ärzten durchzusetzen.
Unser Tipp: Sehr gute Informationen sowie Muster und Textbausteine zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung finden Sie hir im Informationsportal des zuständigen Bundesministeriums.
Mit dieser Vollmacht erteilen Sie einer Person das Recht, definierte Aufgaben in Ihrem Namen zu erledigen. Der Bevollmächtigte kann also für Sie − und damit auch über Sie − entscheiden, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Deshalb sollten Sie eine Vorsorgevollmacht nur solchen Personen erteilen, denen Sie uneingeschränkt vertrauen.
Sie können Ihre Vorsorgevollmacht formfrei, auch mündlich erteilen und − soweit keine Geschäftsunfähigkeit vorliegt − jederzeit formlos widerrufen. Sie ist aber nur rechtswirksam, wenn Sie als Vollmachtgeber bei der Beurkundung über Ihren freien Willen verfügen, also geschäftsfähig sind. Dieses festzustellen ist Aufgabe eines Notars. Er kann Sie zudem über Tragweite und Risiken einer Vollmachtserteilung beraten, rechtssichere Vollmachtsurkunden erstellen und diese mit dem Testament abstimmen. Für Vermögensgeschäfte, Kreditverträge und finanzielle Transaktionen bei Banken ist eine notariell beurkundete Vollmacht ohnehin notwendig. Im Idealfall sollte man eine Vorsorgevollmacht immer mit einer Patientenverfügung kombinieren, um auch gesundheitliche Fragen im Vorfeld zu klären.
Ein Bestattungsvertrag mit Vorsorgekonto dient dem Aufbau eines Vorsorgevermögens, mit dem eines Tages die Kosten Ihrer eigenen Bestattung bezahlt werden. Er stellt sicher, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen in vollem Umfang verwirklicht und Ihre Angehörigen finanziell nicht belastet werden.
Wir garantieren Ihnen, dass unsere Vorsorgeverträge inhaltlich genau auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmt werden. Auch die Vertragskonditionen können wir individuell gestalten. Im Todesfall wird das zustande gekommene Vorsorgevermögen (inklusive der aufgelaufenen Zinsen) zur Durchführung der Bestattung und zur Begleichung der entstehenden Kosten verwendet. Überschüsse aus der Vorsorgesumme werden an die im Vorsorgevertrag genannten Personen ausgezahlt.
Beachten Sie: Mit einem Klick auf unser Sterbevorsorge-Formularl können Sie uns per E-Mail ganz konkrete Vorsorgewünsche mitteilen!